Ihr Start in ein aktiveres Leben
In nur drei einfachen Schritten starten Sie mit professionellem Rehabilitationssport und finden
zurück zu mehr Bewegung und Lebensqualität.
Verordnung vom Arzt
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Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über Ihre Beschwerden. Wenn Rehabilitationssport für Sie geeignet ist, stellt Ihr Arzt Ihnen das Formular „Muster 56″ aus.
Wichtig: Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein, inklusive Diagnose und Dauer der Verordnung.
Bei uns anmelden
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Kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen Sie persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei. Bringen Sie die Verordnung mit – wir beraten Sie zu passenden Kurszeiten und melden Sie an.
Mo – Fr: 9:00 – 17:00 Uhr
Termin vereinbaren und starten
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Kommen Sie zum vereinbarten Kurstermin. Bequeme Kleidung und ein Handtuch genügen – alles Weitere erklären Ihnen unsere Übungsleiter vor Ort. Los geht’s!
Tipp: Kommen Sie beim ersten Termin etwas früher, damit wir alles in Ruhe besprechen können.
Das Muster 56 ist ein spezielles Verordnungsformular für Rehabilitationssport. Es ist die Grundlage dafür, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Teilnahme übernimmt.
Das muss auf dem Formular stehen:
Formular-Hinweise
Die Verordnung muss vor dem Start von der Kasse genehmigt werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse ob bereits ein Genehmigungsverzicht besteht. Tragen Sie vor der Genehmigung durch die Kasse auf der Rückseite der Verordnung uns als Leistungserbringer ein (IK 443203421)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Rehasport
Rehasport ist für Sie kostenfrei, wenn Sie eine ärztliche Verordnung (Muster 56) haben. Die Kosten werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei freiwilliger Inanspruchnahme von Mehrleistungen und individueller Regelungen ist mit Kosten zurechnen.
Nein, überhaupt nicht! Rehasport ist speziell für Menschen konzipiert, die gesundheitliche Einschränkungen haben oder längere Zeit keinen Sport gemacht haben.
Sie benötigen bequeme Sportkleidung und saubere Turnschuhe mit heller Sohle für den Innenbereich.
Nein.
Nach Ablauf ihrer Verordnung können Sie sich eine neue Verordnung vom Arzt ausstellen und von der Krankenkasse bewilligen lassen, mit der Sie dann wieder an den Kursen teilnehmen können. Außerdem besteht die Möglichkeit als Selbstzahler an den Kursen teilzunehmen.